„Das Gastronomiegewerbe ist aufgrund der gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Einschränkungen unterworfen. Diese haben unter anderem eine Reduzierung der Anzahl der Gäste zur Folge. Um einerseits dem wirtschaftlichen Interesse der Gastronomiebetreiber und anderseits dem Interesse der Gäste am Besuch der gastronomischen Einrichtungen zu entsprechen, haben wir die Verkürzung der Sperrzeit beschlossen“, sagte Benjamin Koppe, Dezernent für Finanzen und Sicherheit.

Der Zeitraum der Verkürzung der Sperrzeit orientiert sich an dem der Kulturarena Jena, die in diesem Jahr leider ausfallen muss. Nach der bisherigen Sperrzeitverordnung war der Beginn der Sperrzeit für die jeweilige Kulturarena auf 24 Uhr festgesetzt worden.

Jena, Kneipen und Gaststätten können ab 15.07. bis 24.00 Uhr öffnenLängere Öffnungszeiten für Jenas Kneipen und Gaststätten. Im Zeitraum vom 15.07. bis 23.08. 2020 wird die Sperrzeit für Gastronomiebetriebe von 23 Uhr auf 24 Uhr verkürzt.

Die Verordnung wird über eine Anzeige in der lokalen Presse sowie über das Amtsblatt der Stadt Jena veröffentlicht. Diese Veröffentlichung hätte früher erfolgen sollen, damit die Änderung zum 15.07. in Kraft treten kann. „Auch wenn nach der Verordnung die Verkürzung der Sperrzeit erst ab Donnerstag möglich wäre, ist es den Wirtinnen und Wirten in Jena erlaubt, bereits am Mittwoch die Öffnungszeiten zu verlängern. Die Gastronomiebetriebe sollen nicht aufgrund eines kleinen Fehlers im Verwaltungsablauf daran gehindert werden, bereits ab 15.7. ihre Gäste bis 24 Uhr bewirten zu dürfen“, so Koppe abschließend.

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