Nach Bekanntgabe der neuen Thüringer Eindämmungsverordnung wurde auch die Jenaer Allgemeinverfügung angepasst.

Da das Land einige Regelungen nun selbst mit aufgenommen hat (zum Beispiel die Pflicht zum Schnelltest für Besuchende von Pflegeheimen), fällt die neue Jenaer Verfügung erheblich kürzer aus.

Neu ist folgender Punkt:

Ausweitung der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung:

Neben den Fußgängerzonen im Grabenring sind nun auch der Holzmarkt, der Teichgraben und der südliche Löbdergraben (zwischen Holzmarkt und Roter Turm) in das Pflichtgebiet aufgenommen

WAS GILT in JENA:

Das Land Thüringen hat die Eindämmungsmaßnahmen ab heute geltend noch einmal verschärft. Die wichtigsten Punkte:
➡️ Private Treffen sind mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zusätzlich einer haushaltsfremden Person erlaubt,
➡️ Alle Personen sind angehalten, Besorgungen des täglichen Bedarfs (Einkäufe etc.) sowie Aktivitäten im Freien (Erholung, Sport) wohnortnah, das heißt innerhalb einer Entfernung von bis zu 15 km zu erledigen,
➡️ Testpflicht für alle Besucher und 2mal wöchentlich für alle Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen,
➡️ Einzelhandelsgeschäfte einschließlich Baumärkte dürfen vorbestellte Waren zur Abholung verkaufen.
Weitere Punkte sind: öffentliche Veranstaltungen, Schulen & KiTa, Freizeiteinrichtungen und – angebote, private Veranstaltungen, Versammlungen, alkoholische Getränke, Handels- und Dienstleistungsbetriebe.
Da das Land einige Regelungen nun selbst mit aufgenommen hat, fällt die neue Jenaer Allgemeinverfügung erheblich kürzer aus.
Die wesentlichste Änderung sind die ergänzten Straßen und Plätze für die Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt. Neben den Bisherigen gilt dies nun auch für:
➡️ Teichgraben,
➡️ Holzmarkt,
➡️ südlicher Löbdergraben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite👇
https://gesundheit.jena.de/de/coronavirus

Die Verordnung ist ab sofort veröffentlicht und tritt nach der am Folgetag (Mittwoch, 13.01.) in Kraft.

Info, Newsteam Stadt Jena

Fotografik, symbolisch Jenafotografx.de