Das Landesamt für Verbraucherschutz Thüringen hat eine Notverordnung erlassen.

Danach darf Geflügel im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche Niederlassung zu haben, nur abgegeben werden, soweit das Geflügel längstens vier Tage vor derAbgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht wurden.

Weiterer Artikel – Verdacht: Ausbruch der Geflügelpest in Jena und SHK (25.03.2021)

Notverordnung vom 7.04.2021 (PDF, 2.59 MB)

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